Auf dem Weg in die Selbständigkeit müssen viele Hürden überwunden werden. So ging es auch einem Bekannten von mir, welcher sich selbständig machen wollte. Ob er dies geschafft hat und welche Fehler man evtl. vermeiden kann, darüber möchte ich euch heute und den nächsten Wochen berichten.
Wie bereits schon Egon von der Olsenbande sagte: Ich habe einen Plan! Diesen hatte mein Bekannter auch: sich selbständig zu machen. Endlich unabhängig sein, das war sein Ziel, nur wie erreicht man dies? Der erste Schritt in die Selbständigkeit führte Ihn zur Agentur für Arbeit. Natürlich gibt es auch noch viele weitere Möglichkeiten für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Ich möchte Ihnen jedoch aus eigener Erfahrung heraus den Weg über die Agentur für Arbeit beschreiben.
Zunächst wurde mein Bekannter von einer netten Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit ausführlich über den Existenzgründerzuschuss informiert. Dabei erfuhr er, dass der Gründungszuschuss in zwei Phasen geteilt wird. In den ersten neun Monaten wird ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro für die private Krankenversicherung gewährt. Diese 300 Euro können für weitere sechs Monate verlängert gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werden.
“Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.
Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.”
Eine Möglichkeit, diese fachkundige Stellungnahme zu erhalten, bietet das Existenzgründerseminar, welches durch Vermittlung der Agentur für Arbeit von einem hierfür bestimmten Träger angeboten wird. Die Kosten für diese Existenzgründerseminare werden in der Regel von der Agentur übernommen. Es kann vorkommen, dass man bis zu einen Monat warten muss, um an dem Seminar teilnehmen zu können.
Die folgenden Bereiche, werden in dem Seminar behandelt:
- Businessplan
- Förderprogramme
- Versicherungen
- Recht
- Kosten/Leistungsrechnung
- Steuern (Einkommen- und Umsatzsteuer)
- Marketing
- Finanzierung
- Buchführung
Auf einige dieser Punkte gehe ich in den nächsten Berichten noch einmal näher ein.
Aufgrund der 90 Tage Restanspruch auf ALG 1, die man für die Gewährung des Existenzgründerzuschusses benötigt, verringert sich die Zeit zur Vorbereitung der Selbstständigkeit. Zeit ist bei dieser Phase der Selbständigkeit jedoch ein wichtiger Faktor. Daher ist es sehr zu empfehlen mit dem Schreiben des Businessplans so schnell wie möglich zu beginnen. Ein guter Businessplan ist nicht innerhalb einer Woche geschrieben. Was alles in einen Businessplan gehört und welchen Umfang dieser haben sollte, werde ich in meinem nächsten Bericht erklären.
Quellen:
Bild: http://egonolsenpoker.blogspot.com/2006_06_01_archive.html
Zitate: arbeitsagentur.de
Der Autor: Andrea




















