Wer seine Druckprodukte bei einer Online-Druckerei wie unserer bestellt, muss zur Abholung seiner Flyer, Plakate oder Broschüren nicht aus dem Haus, sondern bekommt diese ganz bequem an seine Wunschadresse geliefert. Sollte beim Transport doch einmal ein Paket beschädigt werden, so kann man diesen Schaden ersetzt bekommen. Allerdings gibt es hierbei ein paar wichtige Punkte zu berücksichtigen.
Annahme unter Vorbehalt
Eine sogenannte “Annahme unter Vorbehalt” wie sie oft in verschiedenen Medien dargestellt wird, sichert dem Empfänger leider keine Ersatzansprüche. Wichtig für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist die Frage, wer die Beschädigung verschuldet hat.
Es kommt also darauf an, ob die Ware auf dem Transport, schon im Werk oder erst beim Kunden beschädigt wurde. Darüber sagt die Annahme unter Vorbehalt, ohne weitere Angaben, jedoch nichts aus. Daher wird sie lediglich als Quittung für die Übergabe der Ware gesehen.
Wirksam wird ein Vorbehalt transportrechtlich erst dann, wenn eine konkrete Beschreibung des entstandenen Schadens (z.B. Ecke von Karton gestaucht und Ware beschädigt) bei Warenübergabe dem Spediteur gegenüber angezeigt wird. Um weiteren Problemen vorzubeugen, sollte dies vor Ort und nach Prüfung der Lieferung schriftlich erfolgen, z.B. als Vermerk auf der Lieferquittung oder in einem Schadens-
protokoll. Auf der ganz sicheren Seite ist der Empfänger einer Lieferung dann, wenn der Transporteur die Beschädigung seinerseits durch eine Unterschrift auf der Schadensanzeige bestätigt hat.
![]() |
![]() |
Ist die Verpackung einer Lieferung offenkundig beschädigt und die Ware dadurch in Mitleidenschaft gezogen, der Transporteur möchte jedoch den Schaden an der Verpackung nicht gegenzeichnen, so sollte man die Lieferung im Zweifelsfall lieber ganz oder bei mehreren Paketen, zumindest für die beschädigten Pakete, ablehnen.
Versäumen des Anzeigens
Wird ein Schaden erst nach Annahme der Ware und Unterzeichnung des Lieferscheins ersichtlich, ist es schwieriger zu beweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist. Hilfreich ist es dann, wenn die Ware in Gegenwart eines Zeugen geöffnet wird. So wird zumindest beweisbar, dass der Schaden nicht erst beim Kunden eingetreten ist.
Im Übrigen gilt für die Feststellung der Schadensursache die oft zitierte Einzelfallbetrachtung.
Um Verzögerungen bei der Ermittlung des Ersatzanspruchs zu vermeiden, ist es jedoch in jedem Falle wichtig die Ware möglichst schnell zu reklamieren.
Der Autor: Nora






















